Alleinreisende Kinder

Alleinreisende Kinder sind Kinder im Alter von 5-14 Jahren.

Unser Unternehmen ist verpflichtet, auf unseren Flügen unbegleitete Minderjährige zu betreuen.

Unbegleitete Kinder müssen mindestens 5 Jahre alt sein.
Unbegleitete Kinder zwischen 5 und 14 Jahren werden von den Transportunternehmen (Stewardessen) betreut.
Für die Betreuung von allein reisenden Kindern erhebt die durchführende Fluggesellschaft eine zusätzliche Einweg-Servicegebühr (Gebühren erfragen Sie bitte beim Unternehmen).
Die Zahlung für diesen Service erfolgt am Tag des Fluges am Check-in-Schalter.
Ein Formular für unbegleitete Minderjährige muss von dem Erwachsenen ausgefüllt und unterschrieben werden, der das Kind zum Check-in-Schalter begleitet, sowie von dem Erwachsenen, der das Kind bei der Ankunft am Zielort abholt. Für jedes Kind ist ein separates Formular erforderlich, auch wenn es aus derselben Familie stammt. Alle Teile dieses Formulars müssen vollständig ausgefüllt werden.

Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen

Unbegleitete Kinder dürfen mit einer von den Eltern bevollmächtigten Person mit notarieller Beglaubigung reisen.
Am Abreisetag müssen die ausgefüllten und beglaubigten Dokumente am Check-in-Schalter abgegeben werden.