baggage-regulations

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Alkoholfreie und alkoholische Getränke

  • Nur im verschlossenen Einzelgebinde bis zu 1 Liter transportierbar.

  • Alkoholische Getränke dürfen den Alkoholgehalt von 70 % nicht überschreiten.

  • Transport an Bord gestattet nach der Sicherheitskontrolle.

  • Gebühren: Zusätzliche Gebühren bei Übergewicht im Hand- oder Aufgabegepäck.

 

Kunstwerke

(Pikturen, Zeichnungen, Skulpturen, Souvenirs, Trophäen usw.)

  • Werden als Sondergepäck behandelt, wenn sie groß sind.

  • Gebühr: 75 € (sicheres Verpacken Pflicht; bei Beschädigung haftet der Passagier).

  • Handgepäck: erlaubt, solange die erlaubten Maße eingehalten werden.

  • Aufgabegepäck: ebenfalls erlaubt.

 

Babyausstattung

  • Keine Mengenbeschränkung, jedoch müssen Flüssigkeiten (z. B. Wasser, Milch) unter 150 ml pro Flasche sein.

  • Gebühren: keine.

 

Fahrrad

  • Räder ohne Motor (Touren- oder Rennrad) mit entferntem Sattel oder fixiertem Lenker; Pedale müssen entfernt oder gesichert sein.

  • Maximale Dimension: 1,70 m.

  • Gebühr: 75 € als Sondergepäck.

 

Campingausrüstung

  • Keine mitführbaren entzündbaren Stoffe (Butan, Propan, Benzin, Streichhölzer etc.).

  • Zeltelemente („Daumen“ der Zeltstange) und Ausrüstung außerhalb der erlaubten Maße sind verboten.

 

Bögen & Pfeile / Bogensport

  • Doppelte Schutzhülle: eine Tasche enthält Bogen und Pfeile, plus eine stabile Pflegehülle.

  • Als Sondergepäck behandelte Gegenstände.

  • Gebühr: 75 €.

  • Voranmeldung: mind. 2 Wochen vor dem Flug mit allen erforderlichen Angaben.

 

Kindersitze

  • Nicht erlaubt.

 

Drohnen

  • Handgepäck bevorzugt – wegen Lithium-Ionen-Batterien.

  • Bei Aufgabegepäck müssen Batterien entfernt und ins Handgepäck genommen werden.

  • Batterien ≤ 100 Wh: ohne Einschränkung im Handgepäck.

  • 100–160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung.

  •  160 Wh: verboten.

  • Batterien müssen zusätzlich gegen Kurzschluss geschützt sein.

  • Voranmeldung: 2 Wochen vor dem Flug.

  • Gebühr: keine.

  • Handgepäck: ja, innerhalb der zulässigen Maße.

 

Elektrische, foto- oder mechanische Geräte

  • Für jedes Gerät ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich.

  • Sobald genehmigt: im Hand- und/oder Aufgabegepäck erlaubt – allerdings stets innerhalb der Handgepäckmaße.

 

E-Zigaretten

  • Müssen im Handgepäck mitgeführt werden.

  • Im Aufgabegepäck verboten (Feuergefahr).

  • Gebühr: keine.

 

Feuerwerk

  • Nicht erlaubt.

 

Lebensmittel

  • Feste Speisen wie Sandwiches, Obst, Kekse – erlaubt im Hand- und Aufgabegepäck in angemessener Menge.

  • Flüssige Speisen, Suppen etc. – unterliegen strengen Beschränkungen und sind meist verboten.

  • Verderbliche oder stark riechende Lebensmittel sowie Konserven (Druckgefahr) werden nicht empfohlen und eventuell verboten.

  • Gebühren: ggf. Übergepäckgebühren.

 

Haushaltsartikel

  • Lampen, Lampenschirme, Dekorationsartikel – sollten vorab angemeldet werden, besonders wenn Gefahrstoffe enthalten sein könnten.

  • Gebühren: wie normales Hand- und Aufgabegepäck, jedoch meist 75 €.

  • Sichere Verpackung erforderlich; bei Beschädigung keine Haftung durch die Airline.

 

Lebende Fische

  • Nicht erlaubt.

 

Musikinstrumente

  • Kleine Instrumente: dürfen im Handgepäck mit und sind im Aufgabegepäck erlaubt; Übergröße oder Übergewicht wird ggf. extra berechnet.

  • Große Instrumente (z. B. Cello): als Aufgabegepäck; max. 32 kg und 1,5 m Länge; Voranmeldung 48 Stunden vorher.

  • Bei Sonderformat: Gebühr 75 €, sichere Verpackung erforderlich.

 

Tragbare Sauerstoffgeräte (POC)

  • Erlaubt mit ärztlichem Attest (MEDIF-Formular) und vorheriger Anmeldung.

  • Keine Gebühr.

 

Farben / Lacke

  • Nicht erlaubt.

 

Fallschirme

  • Enthalten oft Batterien oder Treibstoffzellen; gelten als Gefahrgut.

  • Gebühr: 75 € (Sondergepäck).

  • Voranmeldung: mind. 2 Wochen im Voraus mit allen angegebenen Daten.

 

Elektrische Mobilitätsgeräte

  • Batterie‑betrieben – gelten als Gefahrgut.

  • Nicht erlaubt.

 

Snowboard

  • Kein Verbot; sichere Verpackung erforderlich.

  • Gebühr: 75 € als Sondergepäck.

 

Skiausrüstung

  • Kein Verbot, aber max. Länge 1,70 m und sichere Verpackung erforderlich.

  • Gebühr: 75 € als Sondergepäck.

 

Schusswaffen & Munition

  • Nur im Aufgabegepäck erlaubt gemäß Vorschrift GOM 3.10.6.

  • Voraussetzungen:

    • Waffen müssen in stabiler Außenhülle (Holz, Metall oder Kunststoff) transportiert werden.

    • Verschlüsse mit Schloss oder Zahlencode.

    • Munition getrennt und in separaten Behältern.

    • Waffen müssen entladen sein.

  • Voranmeldung: mind. 2 Wochen vorher mit sämtlichen erforderlichen Informationen.